Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen gemäss AGB
1. Vertragsabschluss
2. Preise und Zahlungsbedingungen
3. Umbuchung und Annullierung durch Sie
4. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen
5. Reiseabsage durch Travelpartner
6. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
7. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
8. Haftung von Travelpartner
9. Einreise-, Visa- und Gesundheits-Vorschriften
10. Rückbestätigung von Flugscheinen
11. Zimmer
12. Ombudsman
13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
1. VERTRAGSABSCHLUSS
1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisender und uns als Ihrem Reiseveranstalter. Sie sollen Ihnen die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien offen und klar aufzeigen.
1.2. Auf folgenden Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von Marcellos Travel Service (nachfolgend Travelpartner genannt) vermittelten „Nurflug-Arrangements“ gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. Werden Ihnen durch Travelpartner Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In all diesen Fällen ist Travelpartner nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen.
1.3. Der Vertrag zwischen Ihnen und Travelpartner kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, persönlichen oder elektronischen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Travelpartner wirksam.
1.4. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
2.1. Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus den Reiseprospekten der Travelpartner. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Einzel- resp. Doppelzimmer. Preisänderungen siehe Ziffer 4. Die Preise beinhalten bereits die erforderlichen Abgaben für die Mehrwertssteuer.
2.2. Anzahlung
Bei definitiver Buchung ist eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Arrangementpreises innerhalb 14 Tagen zu leisten.
Für Flugbillette, welche sofort ausgestellt werden müssen, sowie Spezialangebote, Frühbucher – Specials und kurzfristige (n) Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag bei der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen.
Nicht rechtzeitig erhaltene Zahlungen geben uns das Recht die Reiseleistungen zu verweigern und Annullationskosten gemäss Ziffer 3.2 f. geltend zu machen.
2.3. Restzahlung
Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 21 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Nicht rechtzeitig erhaltene Zahlungen geben uns das Recht die Reiseleistungen zu verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziffer 3.2 f. geltend zu machen.
2.4. Buchen Sie Ihre Reise weniger als 21 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen.
2.5. Um kurzfristige Reservationen (weniger als 4 Wochen vor Abreise) vornehmen zu können, oder falls das gewünschte Hotel bereits ausgebucht ist, werden Rückfragen per Fax notwendig. Die dadurch entstandenen Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Reservationen und Leistungen, die nicht in unserem Katalog aufgeführt sind. Für Arrangements ohne Langstreckenflug erheben wir eine Reservationsgebühr von CHF 50.- pro Auftrag.
2.6. Kostenanteile für Beratung und Reservation
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Travelpartner neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung, Reservation und den Reisegarantiefonds erheben kann.
3. UMBUCHUNG UND ANNULLIERUNG DURCH SIE
3.1. Allgemeines
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle durch einen eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
3.2. Bearbeitungsgebühr
Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person CHF 100.-, pro Auftrag maximal CHF 200.-, als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. auch Ziffer 3.3.). Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullationskostenversicherung gedeckt. Hinzu kommen notwendige Kosten für Telefon und andere Spesen.
3.3. Annullierungskosten
Sagen Sie die Reise weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ab, wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 3.2.) folgende Annullationskosten erhoben: Falls Sie eine gebuchte Reise oder Einzelleistung absagen oder nicht antreten, sind Sie zur Zahlung folgender Teilbeträge in Prozenten des Rechnungsbetrages verpflichtet: 30 -15 Tage vor Abreise: 25% des Rechnungsbetrages 14 – 8 Tage vor Abreise: 50% des Rechnungsbetrages 7 – 1 Tage vor Abreise: 80% des Rechnungsbetrages am Abreisetag: 100% des Rechnungsbetrages Als Annullierungsdatum gilt der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei Travelpartner. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Für Nur-Flug Arrangements belasten wir nebst der Bearbeitungsgebühr für eine Annullierung innerhalb 30 Tagen vor Abreise auch Annullierungskosten von mindestens CHF 250.- pro Billett. Leistungen wie National Parks, Motorhomes und Motorräder, unterliegen speziellen Annullationsbedingungen, die Sie bei uns erhalten.
3.4. Annullierungskostenversicherung
Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben oder diese im Arrangement inbegriffen ist. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Wenn Sie noch keine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben und eine solche auch nicht in Ihrem Arrangement enthalten ist, raten wir Ihnen, bei Ihrer Buchungsstelle eine solche abzuschliessen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss weiterer Versicherungen der Europäischen Reiseversicherungs AG,wie: Reiseversicherungspass, Reisegepäck, Heilungskosten, Unfall-Kapital/Flugunfall.
3.5. Vorzeitige Rückkehr
Wenn Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, erfolgt eine Rückvergütung für nicht bezogene Reiseleistungen nur in dem Umfange, als diese Leistungen auch Travelpartner gegenüber nicht in Rechnung gestellt oder rückvergütet werden. Ein Rechtsanspruch auf Rückvergütungen besteht jedoch nicht. Travelpartner ist berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr von mind. CHF 100.- pro Person plus allfällige Faxkosten zu erheben.
3.6. Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit usw.) zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen udgl. keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (der von den untenstehenden Fristen abweichen kann) vorgenommen werden Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig: a) bei Reisen in Europa und in Länder ohne Visumpflicht bis 2 Tage vor Reisebeginn (Tag des Reisebeginns nicht mitgerechnet); b) bei Reisen nach Übersee und in Länder mit Visumpflicht nach Absprache mit Ihrer Buchungsstelle und aufgrund unserer organisatorischen Möglichkeiten (Zeitdauer für die Einholung der Visa, Neuausstellung der Dokumente etc.) Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 3.2.) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Travelpartner orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann; eine Prüfung ist unter anderem bei Reisen mit besonderen Reiseerfordernissen notwendig (in der Hochsaison kann die Prüfung einige Tage in Anspruch nehmen). Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften etc. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 3.2 und 3.3.).
3.7 Vollständige und richtige Namensangaben
Bitte beachten Sie, dass die in Ihrem Reisepass/ID erwähnten Namen und Vornamen mit Ihrer Buchung identisch sind. Aenderungen werden als Annullation mit entsprechenden Annullationsgebühren behandelt.
4. ÄNDERUNGEN DER PROSPEKTAUSSCHREIBUNGEN, PREISÄNDERUNGEN, ÄNDERUNGEN IM TRANSPORTBEREICH
4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss
Travelpartner AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderung.
4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge); b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Landegebühren etc.); c) Wechselkursänderungen oder d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertssteuer) ergeben. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistung, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Richtpreis erhöht sich entsprechend. Travelpartner wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 4.4. genannten Rechte zu.
4.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
Travelpartner behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, -zeiten etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Travelpartner bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Travelpartner orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
4.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Anderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;
c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen.
Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5.Tag der Post
5. REISEABSAGE DURCH TRAVELPARTNER
5.1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
Travelpartner ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Travelpartner Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten gemäss 3.2 f. und weitere Schadenersatzforderungen.
5.2. Mindestteilnehmerzahl
Beteiligt sich an einer Rundreise (auch Schiffsreisen) nicht eine genügende Anzahl weiterer Reiseteilnehmer, kann Travelpartner bis spätestens 22 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn eine solche Rundfahrt annullieren. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 4.4.; weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
5.3. Höhere Gewalt, Streiks
Wenn die Durchführung der Reise aus unvorhergesehenen Gründen wie z.B. höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen oder Ähnliches verunmöglicht oder unverantwortbar werden sollte, kann Travelpartner die Reise absagen. Das Reisebüro erstattet Ihnen Ihre Zahlungen, abzüglich der nicht mehr einbringlichen Zahlungen, die bereits an Dritte geleistet wurden. Dieser Abzug darf die Hälfte des Reisepreises nicht übersteigen. In gleicher Weise haben Sie beim vorzeitigen Abbruch einer bereits teilweise durchgeführten Reise Anspruch auf Rückvergütung.
5.4. Reiseabsage aus anderen Gründen
Travelpartner ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie so rasch als möglich informiert. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 4.4.
6. PROGRAMMÄNDERUNGEN, LEISTUNGSAUSFÄLLE WÄHREND DER REISE
6.1. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Travelpartner eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen.
6.2. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen Sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind, ab, wird Ihnen die örtliche Reiseleitung oder der Leistungsträger bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Travelpartner vergütet Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Dienstleistung. Weitergehende Schadenersatzforderungen richten sich nach Ziffer 8.
7.WENN SIE ETWAS ZU BEANSTANDEN HABEN
7.1. Beanstandung und Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen.
7.2. Die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der, der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert dieser Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen. Sollten Sie wider Erwarten weder die Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder den Leistungsträger erreichen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die notwendigen Angaben erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.
7.3. Selbstabhilfe
Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel etc.) und gegen Beleg von Travelpartner ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 7.1. und 7.2.) verlangt (zur Höhe dieses Schadenersatzes siehe Ziffer 8).
7.4.Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Travelpartner geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenrsatzforderungen gegenüber Travelpartner geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandungen innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich der Buchungsstelle (Fritsche Reisen AG oder Fernost Reisen AG) unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
8 HAFTUNG VON TRAVELPARTNER.
1. Allgemeines Travelpartner vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. (zur Höhe der Forderungen sehen Sie Ziffer 8.2.4).
8.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsauschlüsse
8.2.1. Internationale Abkommen
Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Travelpartner auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luftverkehr, Schiffahrt, Eisenbahn etc.).
8.2.2. Haftungsausschlüsse
Travelpartner haftet Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Travelpartner, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Travelpartner ausgeschlossen.
8.2.3. Personenschäden
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Travelpartner, sofern die Schäden durch Travelpartner oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben Internationale Abkommen (Ziffer 8.2.1.).
8.2.4. Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Travelpartner auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.
8.2.5. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.
Wir machen Sie audrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder sonstwo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Scheck- und Kreditkarten usw. haften wir nicht.
8.2.6. Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastungen der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigung usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
8.3. Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grossen Höhen, besondere Hitze, geforderte körperliche Konstitution). Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Für von Travelpartner veranstaltete Veranstaltungen oder Ausflüge gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. Travelpartner ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich nicht auf diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen, wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet worden sind und die örtliche Vertretung diese lediglich vermittelt hat.
9. EINREISE-,VISA- UND GESUNDHEITS-VORSCHRIFTEN
9.1. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind Sie allein verantwortlich. Travelpartner bemüht sich jedoch, Sie über alles Notwendige zu dokumentieren und ist gerne bereit, allfällig erforderliche Visa für Sie auf Ihre Kosten zu besorgen.
9.2. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert oder Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullationsbestimmungen.
9.3. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. Travelpartner macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Travelpartner ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Ein- und Ausfuhren hin.
10. RÜCKBESTÄTIGUNG VON FLUGSCHEINEN
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Weiter- und Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben erhalten Sie bei der Buchungsstelle. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
11. ZIMMER
Die Zimmer in Nordamerika verfügen in der Regel über ein Doppelbett oder zwei einzelne Betten. Drittpersonen im Zimmer werden in einem Zustellbett untergebracht, welche meistens schmaler sind als die andere.
12. OMBUDSMAN
Vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Travelpartner sollte der unabhängige Ombudsman der Schweizerischen Reisebranche angerufen werden. Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Travelpartner eine faire und ausgewogene Einigung an. Adresse des Ombudsmanes: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich.
Tel. 044 485 45 35.
13. ANWENDBARES RECHT/ GERICHTSSTAND
13.1. Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Travelpartner ist schweizerisches Recht anwendbar.
13.2. Für Klagen gegen Travelpartner wird der ausschliessliche Gerichtsstand Zürich vereinbart.